Startseite Reise-Tipps Online-Buchung Reisemängel Ansprüche durchsetzen Reiserecht Urteile Newsletter Für Anwälte Sitemap

Reise-Tipps:
vor dem Urlaub


Themen:
Flugreisen
    Check In
    Nichtbeförderung
    Annullierung
    Überbuchung
    Verspätungen
    Herabstufung
    Stornierung
    Reisegepäck
    Technischer Defekt
    Essen und Trinken
    Flugdurchführung
Bahnreisen
Schiffsreisen
kritische Urlaubsziele
Urlaubsziele
Urlaubs-Checkliste
    Reiseunterlagen
    Reisevorbereitungen
    Impfungen
    Reise-Apotheke
    Diabetiker-Reisen
    Sprach-Reisen
    Sprache im Urlaubsland
    Reiseversicherungen
    Sitten und Gebräuche
    Kleidung
Reiseversicherungen
    Reiserücktritt
    Reisegepäck
    Reise-Krankenversicherung
    Unfallversicherung
    Reiseabbruch
    Flugverspätung
    Rechtsschutzversicherung
    Hausratsversicherung
    Privathaftpflichtversicherung
    JahresReiseVersicherung


Allgemein:
Impressum
Kontakt
Information
AGB
Widerrufsrecht
Haftungsausschluss
Datenschutz
Hilfe
Downloads


Reisevorbereitungen

U N T E R R I C H T U N G   V O R   R E I S E B E G I N N 

In § 8 der InfoVO BGB wird den Reiseveranstaltern die Pflicht auferlegt, die Reisenden rechtzeitig vor Beginn der Riese zu unterrichten über
a) Abfahrts- und Ankunftszeiten, Orte von Zwischenstationen und die
dort zu erreichenden Anschlussverbindungen;
b) den Platz, den der Reisende bei der Beförderung einzunehmen hat ;
c) Name, Anschrift, Telefonnummer der örtlichen Vertretung des Reiseveranstalters
oder - wenn nicht vorhanden - der örtlichen Stellen, die dem
Reisenden bei Schwierigkeiten Hilfe leisten können; wenn auch solche Stellen
nicht bestehen, sind dem Reisenden eine Notrufnummer oder sonstige
Angaben mitzuteilen, mit deren Hilfe er mit dem Veranstalter Verbindung
aufnehmen kann.
Bei Auslandsreisen Minderjähriger ist die bei der Buchung angegebene Person
darüber zu unterrichten, wie eine unmittelbare Verbindung per Telefon oder Internetchat mit dem Kind oder dem an dessen Aufenthaltsort Verantwortlichen hergestellt werden kann.

Sind diese Angaben alle schon im Prospekt oder der Reisebestätigung enthalten, braucht es keine besondere Unterrichtung des Reisenden.


U M M E L D U N G E N 

Vor der Reise sind meistens Ummeldungen und finanzielle Dinge erforderlich.

• Adresse der deutschen Botschaft im Zielland
• Zeitungen und Zeitschriften ab- oder umbestellen
• Zahlungen erledigen
• Blumengießen und Tierpflege organisieren
• Nachsendeantrag, Umleitung oder Brieffach für die Post beantragen oder
Nachbarn beauftragen
• Telefonrufumleitung (de-)aktivieren
• Wohnungs- und Autoschlüssel hinterlegen


F I N A N Z I E L L E S 

• Geld umtauschen (ist häufig billiger als im Urlaubsland)
• Reiseschecks
• Kreditkarte beantragen oder auffüllen
• Kreditkarten-Sperrnummer mitnehmen
• Postsparbuch
• Reiseversicherungen


A B R E I S E T A G 

• Elektrische Geräte aus (Bügeleisen/Herd usw.)
• Auto aus dem Parkverbot
• Kühlschrank leeren
• Adresse hinterlassen
• Heizung aus/klein
• Wasser (Geschirrspüler/Waschmaschine) abdrehen
• Müll rausbringen
• Licht ausschalten
• Abschließen


© Reisemängel-Portal 2007 - Reisevorbereitungen


Wechseln.de - DAS Strom Partnerprogramm