Startseite Reise-Tipps Online-Buchung Reisemängel Ansprüche durchsetzen Reiserecht Urteile Newsletter Für Anwälte Sitemap

Reise-Tipps:
vor dem Urlaub


Themen:
Flugreisen
    Check In
    Nichtbeförderung
    Annullierung
    Überbuchung
    Verspätungen
    Herabstufung
    Stornierung
    Reisegepäck
    Technischer Defekt
    Essen und Trinken
    Flugdurchführung
Bahnreisen
Schiffsreisen
kritische Urlaubsziele
Urlaubsziele
Urlaubs-Checkliste
    Reiseunterlagen
    Reisevorbereitungen
    Impfungen
    Reise-Apotheke
    Diabetiker-Reisen
    Sprach-Reisen
    Sprache im Urlaubsland
    Reiseversicherungen
    Sitten und Gebräuche
    Kleidung
Reiseversicherungen
    Reiserücktritt
    Reisegepäck
    Reise-Krankenversicherung
    Unfallversicherung
    Reiseabbruch
    Flugverspätung
    Rechtsschutzversicherung
    Hausratsversicherung
    Privathaftpflichtversicherung
    JahresReiseVersicherung


Allgemein:
Impressum
Kontakt
Information
AGB
Widerrufsrecht
Haftungsausschluss
Datenschutz
Hilfe
Downloads


Reiseunterlagen

R E I S E U N T E R L A G E N   P R Ü F E N 

Prüfen Sie sofort Übergabe und vor der Bezahlung die Reiseunterlagen auf Vollständigkeit
Reise-Prospekt
Reisebestätigung
• Unterrichtung über Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Erfordernisse
• Flug-, Fähr-, Bus-, Bahntickets
• (Hotel) Reservierungsbestätigungen
Sicherungsschein

Der Reiseveranstalter oder das Reisebüro dürfen Zahlungen auf den Reisepreis nur fordern oder annehmen, nachdem der Sicherungsschein übergeben wurde (§ 651k Absatz 4 BGB).Bewahren Sie die Reiseunterlagen zusammen auf. Geben Sie den Sicherungsschein nach Reiseabschluß niemals zurück an das Reisebüro, den Reiseveranstalter, etc. (zur Wiederverwendung). Haben Sie Zweifel an der Echtheit des Sicherungsscheins, dann prüfen Sie online, ob der Reiseveranstalter tatsächlich versichert ist.

REISEPAPIERE PRÜFEN
Prüfen Sie schon am Anfang der Planungen Ihre Reisepapiere:
• Pass (bzw. in Europa Personausweis) noch gültig?
• Maschinenlesbarer Reisepass erforderlich?
• Visa erforderlich?
• Internationaler Führerschein
• Einreisebestimmungen: Was dürfen Sie einführen und ausführen?

Eine Klausel in den Reisevertragsbedingungen, dass der Kunde sämtliche für die Reise erforderlichen Dokumente zu beschaffen und mitzunehmen hat, ist rechtlich nicht zu beanstanden.

Häufig ist in der Reisebestätigung auch die "Besondere Unterrichtung" enthalten.

Informieren Sie sich rechtzeitig Monate vor Reiseantritt in Spezialforen über Spzialthemen, wie
• Tauchen
• Schützen
• bei Mitnahme von Haustieren (Hunde, Katzen, Vögel usw.) die Einreisebestimmungen beim Tierarzt oder Amtstierarzt erfragen

Fertigen Sie Kopien der wichtigsten Dokumente an und legen diese einem in den anderen Koffer und auch zuhause ab. Das erleichter Ihnen die Neubeschaffung.

Für Gastschulaufenthalte gelten erweiterte Informationspflichten für den Reiseveranstalter.


© Reisemängel-Portal 2007 - Reiseunterlagen.


Gastschulaufenthalte

   





Sicherungsschein