Prüfen Sie sofort Übergabe und vor der Bezahlung die Reiseunterlagen auf Vollständigkeit • Reise-Prospekt • Reisebestätigung • Unterrichtung über Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Erfordernisse • Flug-, Fähr-, Bus-, Bahntickets • (Hotel) Reservierungsbestätigungen • Sicherungsschein
Der Reiseveranstalter oder das Reisebüro dürfen Zahlungen auf den Reisepreis nur fordern oder annehmen, nachdem der Sicherungsschein übergeben wurde (§ 651k Absatz 4 BGB).Bewahren Sie die Reiseunterlagen zusammen auf. Geben Sie den Sicherungsschein nach Reiseabschluß niemals zurück an das Reisebüro, den Reiseveranstalter, etc. (zur Wiederverwendung). Haben Sie Zweifel an der Echtheit des Sicherungsscheins, dann prüfen Sie online, ob der Reiseveranstalter tatsächlich versichert ist.
REISEPAPIERE PRÜFEN Prüfen Sie schon am Anfang der Planungen Ihre Reisepapiere: • Pass (bzw. in Europa Personausweis) noch gültig? • Maschinenlesbarer Reisepass erforderlich? • Visa erforderlich? • Internationaler Führerschein • Einreisebestimmungen: Was dürfen Sie einführen und ausführen?
Eine Klausel in den Reisevertragsbedingungen, dass der Kunde sämtliche für die Reise erforderlichen Dokumente zu beschaffen und mitzunehmen hat, ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Häufig ist in der Reisebestätigung auch die "Besondere Unterrichtung" enthalten.
Informieren Sie sich rechtzeitig Monate vor Reiseantritt in Spezialforen über Spzialthemen, wie • Tauchen • Schützen • bei Mitnahme von Haustieren (Hunde, Katzen, Vögel usw.) die Einreisebestimmungen beim Tierarzt oder Amtstierarzt erfragen
Fertigen Sie Kopien der wichtigsten Dokumente an und legen diese einem in den anderen Koffer und auch zuhause ab. Das erleichter Ihnen die Neubeschaffung.
Für Gastschulaufenthalte gelten erweiterte Informationspflichten für den Reiseveranstalter.
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