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Reise-Prospekt

P R O S P E K T A N G A B E N 

Der Reiseprospekt muß nach § 4 der InfoVO BGB die folgenden Angaben deutlich lesbar enthalten.
- Reisepreis
- Höhe der Anzahlung
- Zeitpunkt der Fälligkeit des Restbetrags

sowie
a) Bestimmungsort, Reiseziel
b) Transportmittel und Klasse
c) Art, Lage, Kategorie oder Komfort der Unterbringung sowie die ***-Einstufung
d) Mahlzeiten
e) Reiseroute
f) Pass- und Visumserfordernisse, erforderliche Impfbescheinigungen
g) erforderliche Mindestteilnehmerzahl, sofern die Reise bei Nichterreichung nicht durchgeführt wird

Häufig ist im Reiseprospekt auch die "Besondere Unterrichtung" enthalten.


Reisebestätigung | Sicherungsschein