Der Reiseprospekt muß nach § 4 der InfoVO BGB die folgenden Angaben deutlich lesbar enthalten. - Reisepreis - Höhe der Anzahlung - Zeitpunkt der Fälligkeit des Restbetrags
sowie a) Bestimmungsort, Reiseziel b) Transportmittel und Klasse c) Art, Lage, Kategorie oder Komfort der Unterbringung sowie die ***-Einstufung d) Mahlzeiten e) Reiseroute f) Pass- und Visumserfordernisse, erforderliche Impfbescheinigungen g) erforderliche Mindestteilnehmerzahl, sofern die Reise bei Nichterreichung nicht durchgeführt wird
Häufig ist im Reiseprospekt auch die "Besondere Unterrichtung" enthalten.
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