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Reisebestätigung

A L L G E M E I N E   R E I S E B E D I N G U N G E N 

Nach § 6 der InfoVO BGB muß der Reiseveranstalter dem Reisenden bei der Buchung eine Urkunde über den Reisevertrag aushändigen.

In der Reisebestätigung müssen die folgenden Angaben aus dem Reiseprospekt enthalten sein
- Reisepreis und Zahlungsmodalitäten
- Transportmittel und Klasse
- Art, Lage, Kategorie oder Komfort der Unterbringung sowie die ***-Einstufung
- Mahlzeiten
- Reiseroute
- erforderliche Mindestteilnehmerzahl, sofern die Reise bei Nichterreichung nicht durchgeführt wird

sowie folgende Angaben, die auch im Prospekt stehen können:
a) der endgültige Bestimmungsort oder, wenn die Reise mehrere Aufenthalte
umfasst, die einzelnen Bestimmungsorte sowie die einzelnen Zeiträume und
deren Termine;
b) Tag, voraussichtliche Zeit und Ort der Abreise und Rückkehr;
c) Besuche, Ausflüge und sonstige im Reisepreis inbegriffene Leistungen;
d) Hinweise auf etwa vorbehaltene Preisänderungen soweit deren Bestimmungsfaktoren und auf nicht im Reisepreis enthaltene Abgaben;
e) vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden;
f) Name und Anschrift des Reiseveranstalters;
g) Hinweis auf die Verpflichtung des Reisenden, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen, sowie darüber, vor der Kündigung des
Reisevertrages dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse
des Reisenden gerechtfertigt wird;
h) über die einzuhaltenden Fristen unter namentlicher Angabe der Stelle, gegenüber der Ansprüche geltend zu machen sind;
i) über den möglichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit unter Angabe von Namen und Anschrift des Versicherers.
j) Die Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalter, sofern Vertragsbestandteil.

Bei Last-Minute-Reisen mit Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn sind diese Angaben bis auf g) und h) nicht erforderlich


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