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Reiseversicherungen
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S I N D R E I S E V E R S I C H E R U N G E N N O T W E N D I G ?
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Mit Geld kann man einen eine gut organisierte Reise kaufen, aber keinen schönen Urlaub. So könnte man frei nach Siddharta Gautama, genannt Buddha, formulieren. Mit Geld kann man aber das Risiko, dass eine Reise anders verläuft als erwartet absichern.
Vor allem kann man durch die Reiseversicherungen unberechtigte Ansprüche abwehren, da jeder Versicherungsfall von den Hausjuristen der Versicherungen sorgfältig geprüft wird.
Besonders im Reisebüro ist die Chance hoch, auf die für eine Reise erforderlichen Versicherungen hingeweisen zu werden. Aber auch die Internet-Versicherungsvergleiche liefern dem informieren Reisenden wertvolle Entscheidungshilfe.
Wenn etwas passiert können sie der Checkliste Verhalten bei Versicherungsschäden entnehmen, was zu tun ist. Einfach für 95 Cent downloaden. Die Urteile zu Reiseversicherungen werden im Reiserechts-Register gesammelt.
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W A S M U S S E I N R E I S E N D E R B E I E I N E M S C H A D E N S F A L L T U N ?
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CHECKLISTE
1. Kopieren Sie wichtige Dokumente vor Reiseantritt Kopieren Sie alle Personalpapiere, die Sie mitnehmen (also: Reisepass oder Personalausweis, Versicherungsschein, Kfz-Schein). Denn in einem Notfall erleichtert und beschleunigt das regelmäßig die Beschaffung von Ersatzdokumneten bei den deutschen Botschaften und Konsulaten. Auch eine Gepäckliste ist hilfreich. Notieren Sie sich auch de Nummern von Kredit- und EC-Karten. Diese Kopien sollten Sie an andere Stelle als Ihre Originaldokumente aufbewahren.
2. Informieren Sie Ihren Vertragspartner (Veranstalter, Beförderer oder Hotel) Lassen Sie sich auf jeden Fall vom Hotel, der Fluggesellschaft, der Eisenbahngesellschaft den Schaden bestätigen – das erleichtert die Abwicklung. Teilen Sie dem Veranstalter den Reiserücktritt so schnell wie möglich mit, denn je später Sie das melden, desto höher sind die zeitlich gestaffelten Stornokosten.
3. Informieren Sie auch den Versicherer! Bei größeren Schäden oder teuren Krankenhausaufenthalten sollten Sie immer den Versicherer sofort informieren. Häufig können Sie einen Vorschuss erhalte.
Erst recht müssen Sie den Versicherer informieren, wenn ein Krankenrücktransport ansteht. Manche Versicherer übernehmen die Kosten beim Rücktransport erst wenn er „medizinisch notwendig“ ist, andere bereits, wenn er „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ ist. Im zweiten Fall wird also oft schneller und unkomplizierter geholfen. Meist entscheidet der Arzt vor Ort, doch wird häufig ein deutscher Mediziner hinzugezogen.
Wenn Sie meinen, dass Sie am Urlaubsort nicht oder nicht ausreichend behandelt werden können, sollten Sie sich unbedingt mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, die dann entscheidet, ob und wie Sie nach Hause befördert werden.
4. Melden Sie den Unfall oder den Schaden bei der örtlichen Polizei Melden Sie einen Unfall, einen Körperschaden, aber auch einen Diebstahl, Einbruch, Raub etc. unbedingt der Polizei. Auch wenn ihnen das in einigen Ländern als vergebliche Anstrengung erscheint: Ohne eine solche Anzeige und vor allen ohne eine entsprechende Bestätigung verlieren Sie oft Ihren Versicherungsschutz. Achten Sie darauf, dass die Bescheinigung der zuständigen Polizeidienststelle eine Liste aller verschwundenen Sachen enthält. Nehmen Sie einen Zeugen mit, der notfalls bestätigen kann, dass die Polizei sich geweigert hat, den Schaden aufzunehmen.
Im Falle des Verlusts sollten Sie zusätzlich das örtliche beim Fundbüro aufsuchen und sich vorsorglich den Besuch dort bestätigen lassen. Nehmen Sie einen Zeugen mit, der notfalls bestätigen kann, dass Sie dort gewesen sind.
5. Kann ich den Schaden auch der Polizei zuhause melden? Nein. Wenn Sie erst nach der Rückkehr die deutsche Polizei informieren, hilft Ihnen das im Regelfall überhaupt nichts.
6. Beschaffung Sie sich ein ärztliches Attest Im falle der Erkrankung müssen Sie sich Ihre Krankheit durch ein ärztliches Attest bestätigen lassen. Auch der Tod eines nahen Angehörigen ist entsprechend nachzuweisen. Beide wird von den Versicherungen später verlangt.
7. Welche Meldefristen gibt es? Grundsätzlich gelten folgende Fristen, um einen Schaden bei der Versicherung zu melden:In der Auto- und in der Privathaftpflichtversicherung innerhalb einer Woche.
In der Reisegepäckversicherung spätestens sofort nach Rückkehr von der Reise.
Todesfälle sind dem privaten Unfallversicherer und dem Autoversicherer binnen 48 Stunden anzuzeigen – notfalls telegrafisch, der Lebensversicherung unverzüglich, also ohne schuldhaftes Verzögern.
Eine Krankenhausbehandlung ist innerhalb von zehn Tagen nach Beginn zu melden.
8. Rechnungen vorlegen und Auskunft geben Reichen Sie Unterlagen in Kopie ein (Arztbelege, Bestätigungen des Beförderungsunternehmers oder des Hoteliers, Bescheinigungen der Polizei, Rechnungen). Alle Belege für die Krankenversicherung müssen den Namen des Anspruchstellers enthalten. Bei Arzt- und Krankenhausbescheinigungen müssen neben dem Namen der behandelten Person die Krankheitsbezeichnung und die Behandlungsdaten und die ärztlichen Einzelleistungen enthalten. Sie sollten unbedingt darauf bestehen, bevor Sie das Honorar des Arztes bezahlen.
Autor: Prof. Dr. Ronald Schmid
© Reisemängel-Portal 2007 - Reise-Tipps zu Reiseversicherungen
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