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Reiserücktritts-Versicherung
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D I E R E I S E R Ü C K T R I T T S - V E R S I C H E R U N G
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... für lange im voraus geplante Fernreisen und für gebuchte Bahnfahrt, Flug-, Fähren- und Hotelbuchungen sofern Sie erst gar nicht abreisen können oder aber die Reise vorzeitig abbrechen müssen. Fast Dreiviertel der Reisenden schliesen eine Reiserücktrittsversicherung ab.
Je knapper der Rücktritt vor Antritt der Reise erfolgt, desto höher sind die Rücktrittskosten.
Die Prämien richten sich nach dem Reisepreis. Bei Reisepreisen bis zu 1.500 Euro pro Person liegen die Prämien zwischen 30 Euro und 40 Euro, bis zu 3.000 Euro liegen die Prämien zwischen 50 Euro und 90 Euro.
Was zahlt die Reiserücktritts-Versicherung?
In den AGB's steht meistens, daß bei folgenden Ereignissen die Versicherung den Reisepreis abzüglich eines kleinen Selbstbehalts zahlt. Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft ( Reiseantritt nicht möglich oder nicht zumutbar), Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Sturm, Explosion, Blitzschlag, Erdbeben, Hochwasser, Verlust des Arbeitsplatzes (betriebsbedingte Kündigung), unerwarteter Beginn eines Arbeitsverhältnisses usw. Schauen Sie also genau in den Versicherungsbedingungen nach.
Wer erst kurz vor dem Urlaub erfährt, dass er operiert werden muss, sollte schnellstmöglich mit seiner Reiserücktrittsversicherung Kontakt aufnehmen, sonst verliert er den Versicherungsschutz (LG Koblenz 19.06.07). Jedem Betroffenen müsse klar sein, dass eine OP mit ungewisser Behandlungsdauer eine Reise praktisch immer unmöglich mache.
Wichtig ist noch, die Stornierung einer Reise sofort der Reiserücktritts-Versicherung zu melden, sonst verlieren Sie möglcherweise ihre Erstattungsansprüche. In jedem Falle sollte bei Krankheit ein Attest des Facharztes vorlegt werden.
Der folgende Vergleich von Reiserücktritts-Versicherungen soll Ihnen in der riesigen Auswahl eine Unterstützung geben. Häufig erhält man die gleichen Versicherungsleistungen zu deutlich niedrigeren Preisen.
© Reisemängel-Portal 2007 - Reiserücktrittsversicherung
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Z U M P R Ä M I E N V E R G L E I C H R E I S E R Ü C K T R I T T S V E R S I C H E R U N G
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Reiserücktrittsversicherung
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R E I S E R Ü C K T R I T T - R E I S E A B B R U C H - K R A N K H E I T
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Reisen werden oft lange vor ihrem Antritt gebucht, oft Monate im Voraus. Gerade wer eine Reise zum sog. Frühbucher-Rabatt z.B. im Frühjahr bucht, weiß nicht, was auf ihn zukommt:
Ob er z.B. nicht im Herbst ins Krankenhaus muss. Ein naher Angehöriger könnte kurz vor Reiseantritt versterben oder eine Schwangerschaften überraschend eingetreten sein.
Auch das Reisegepäck kann verloren gehen oder die Videokamera gestohlen werden.
Oder: Ein Reisender kann auch im Urlaub erkranken und die Reise abbrechen müssen.
Vor solchen Risiken ist kein Reisender gefeit. Aber man kann sich in gewissem Umfang dagegen versichern.
Eine Reiserücktrittsversicherung springt ein, wenn der Reisende aus wichtigem, im Zeitpunkt der Buchung unvorhersehbarem Grund eine gebuchte Reise nicht antreten kann und der Reiseveranstalter Stornokosten fordert (bis zu 85 Prozent des Reisepreises).
Eine Reiseabbruch Versicherung übernimmt auch die Kosten für die Rückreise, wenn der Reisende den bereist angetretenen Urlaub abbrechen muss.
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung zahlt die von der Kasse nicht gedeckten Arztrechnungen und sogar den medizinisch notwendigen Rücktransport.
Der Reisende, der eine oder gar alle Versicherungen abschließen will, sollte sich aber gut informieren, d.h. die Allgemeinen Versichertungsbedingungen gründlich lesen: Der Umfang der Versicherungsleistungen ist oft sehr unterschiedlich.
Und vor allem bei den Prämien einer solchen Versicherung unterscheiden sich die einzelnen Anbieter erheblich. Hier lohnt sich also der Versicherungsvergleich.
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