Bei der Privathaftpflichtversicherung muss ganz genau überprüft werden, ob Versicherungsschutz über eine Familienpolice besteht. Bei eingen Policen fallen auch Auslandsaufenthalte bis zu sechs Wochen, der Zivil- oder Wehrdienst als auch die anschließende Erstausbildung bzw. das Erststudium unter den Schutz der elterlichen Privathaftpflichtversicherung.
Schnell ist im Urlaub durch Unachtsamkeit ein Schaden an fremdem Eigentum aufgetreten. In Ländern mit regelmäßig hohen Schadensersatzsummen kann das dann den finanziellen Ruin bedeuten.
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