... sind heute im Flugverkehr schon beinahe die Regel. Also ruhig bleiben und den Notizblock zücken.
• Wenden Sie sich bei Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderungen sowohl an das vertragliche als auch an das ausführende Luftfahrtunternehmen (sofern sich beide unterscheiden). Name oder Code des vertraglichen Luftfahrtunternehmens stehen auf dem Flugschein.
• Verlangen Sie dann von der verantwortlichen Fluggesellschaft eine schriftliche Ausfertigung über die Regeln für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen gemäß der Veordnung (EG) Nr. 261/2004 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und nehmen Sie die Unterstützungsleistungen inanspruch.
• Verzögert sich der Flug um mehr als fünf Stunden, darf der Passagier den Flug stornieren. Er muss den Antrag auf Erstattung der Kosten binnen sieben Tagen stellen.
• Bewahren Sie Belege der Kosten (Hotel-, Taxi-, Verpflegungskosten etc), die aufgrund von Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung entstanden sind, auf, um Ihren Schadensersatzanspruch besser durchsetzen zu können.
• Lassen Sie sich die Annullierung, Nichtbeförderung oder Verspätung mit Angabe eines Grundes bescheinigen.
• Wird auf Ihre Reklamation vor Ort nicht sofort reagiert, bleibt Ihnen nichts anders übrig, als eine Anspruchsmeldung wegen Flugverspätung zu schreiben. Nur so können Sie Ihre Ansprüche geltend machen.
• Bei Umbuchungen muss auch ein anderer Abflug- oder Ankunftsflughafen akzeptiert werden.
Im Reiserechts-Register sind alle Urteile zur Ankunftsverspätung dokumentiert.
Hier weitere Einzelheiten...
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