Startseite Reise-Tipps Online-Buchung Reisemängel Ansprüche durchsetzen Reiserecht Urteile Newsletter Für Anwälte Sitemap

Reise-Tipps:
vor dem Urlaub


Themen:
Flugreisen
    Check In
    Nichtbeförderung
    Annullierung
    Überbuchung
    Verspätungen
    Herabstufung
    Stornierung
    Reisegepäck
    Technischer Defekt
    Essen und Trinken
    Flugdurchführung
Bahnreisen
Schiffsreisen
kritische Urlaubsziele
Urlaubsziele
Urlaubs-Checkliste
    Reiseunterlagen
    Reisevorbereitungen
    Impfungen
    Reise-Apotheke
    Diabetiker-Reisen
    Sprach-Reisen
    Sprache im Urlaubsland
    Reiseversicherungen
    Sitten und Gebräuche
    Kleidung
Reiseversicherungen
    Reiserücktritt
    Reisegepäck
    Reise-Krankenversicherung
    Unfallversicherung
    Reiseabbruch
    Flugverspätung
    Rechtsschutzversicherung
    Hausratsversicherung
    Privathaftpflichtversicherung
    JahresReiseVersicherung


Allgemein:
Impressum
Kontakt
Information
AGB
Widerrufsrecht
Haftungsausschluss
Datenschutz
Hilfe
Downloads


Verspätungen

A N N U L L I E R U N G   -   N I C H T B E F Ö R D E R U N G   -   V E R S P Ä T U N G 

... sind heute im Flugverkehr schon beinahe die Regel. Also ruhig bleiben und den Notizblock zücken.

• Wenden Sie sich bei Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderungen sowohl an das vertragliche als auch an das ausführende Luftfahrtunternehmen (sofern sich beide unterscheiden). Name oder Code des vertraglichen Luftfahrtunternehmens stehen auf dem Flugschein.

• Verlangen Sie dann von der verantwortlichen Fluggesellschaft
eine schriftliche Ausfertigung über die Regeln für Ausgleichs- und
Unterstützungsleistungen gemäß der Veordnung (EG) Nr. 261/2004 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und nehmen Sie die Unterstützungsleistungen inanspruch.

• Verzögert sich der Flug um mehr als fünf Stunden, darf der Passagier den Flug stornieren. Er muss den Antrag auf Erstattung der Kosten binnen sieben Tagen stellen.

• Bewahren Sie Belege der Kosten (Hotel-, Taxi-, Verpflegungskosten etc),
die aufgrund von Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung
entstanden sind, auf, um Ihren Schadensersatzanspruch besser durchsetzen
zu können.

• Lassen Sie sich die Annullierung, Nichtbeförderung oder Verspätung mit Angabe eines Grundes bescheinigen.

• Wird auf Ihre Reklamation vor Ort nicht sofort reagiert, bleibt Ihnen nichts anders übrig, als eine Anspruchsmeldung wegen Flugverspätung zu schreiben. Nur so können Sie Ihre Ansprüche geltend machen.

• Bei Umbuchungen muss auch ein anderer Abflug- oder Ankunftsflughafen akzeptiert werden.


Im Reiserechts-Register sind alle Urteile zur Ankunftsverspätung dokumentiert.



Hier weitere Einzelheiten...