• Nicht jede „schlechte” Wetterlage und nicht jeder technische Defekt entlastet die Fluggesellschaften von der Haftung. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung unter Angabe des konkreten Sachverhaltes, sofern ein Flug wegen eines technischen Defekts oder schlechten Wetters annulliert oder verschoben wird. Dies verbessert Ihre Rechtsposition gegnüber der Fluggesellschaften wegen Schadensersatz.
Das Reiserechts-Register hat die Urteile zu technischem Defekt dokumentiert.
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