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Herabstufung

Business-Class-Passagiere können Glück haben und – falls es eine First Class gibt – ein Upgrade erhalten. In extrem seltenen Fällen kann es aber auch dazu kommen, dass ein Business-Class-Gast heruntergestuft wird und in der Economy class mitfliegen muß. Das heißt, entweder er fliegt Economy Class auf dem reservierten Flug oder er akzeptiert eine Umbuchung in einen anderen Flieger in der gewünschten Klasse, aber zu einem anderen Zeitpunkt. Doch dieses Service-Desaster kommt relativ selten vor.

Noch hat man häufiger Glück und wird bei Überbuchung der Economy-Class in der Business-Class mitgenommen.

Bei einer Herabstufung sollte man vor allem eines nicht machen: Gegenüber dem Kabinenpersonal pöbeln oder gar gegen den Cockpit handgreiflich werden. Denn dann droht die verbleibende Flugzeit in Handschellen und danach eine saftige Freiheitsstrafe. Der Flugkapität hat unumschränktes Hausrecht über den Wolken und Gerichte verurteilen den Eingriff in den Luftverkehr ungewöhnlich hart. (vergl. LG Duisburg, Urt. v. 31.05.2007; )

Im Reiserechts-Register sind alle Urteile zur Herabstufung dokumentiert.