Startseite Reise-Tipps Online-Buchung Reisemängel Ansprüche durchsetzen Reiserecht Urteile Newsletter Für Anwälte Sitemap

Reise-Tipps:
vor dem Urlaub


Themen:
Flugreisen
    Check In
    Nichtbeförderung
    Annullierung
    Überbuchung
    Verspätungen
    Herabstufung
    Stornierung
    Reisegepäck
    Technischer Defekt
    Essen und Trinken
    Flugdurchführung
Bahnreisen
Schiffsreisen
kritische Urlaubsziele
Urlaubsziele
Urlaubs-Checkliste
    Reiseunterlagen
    Reisevorbereitungen
    Impfungen
    Reise-Apotheke
    Diabetiker-Reisen
    Sprach-Reisen
    Sprache im Urlaubsland
    Reiseversicherungen
    Sitten und Gebräuche
    Kleidung
Reiseversicherungen
    Reiserücktritt
    Reisegepäck
    Reise-Krankenversicherung
    Unfallversicherung
    Reiseabbruch
    Flugverspätung
    Rechtsschutzversicherung
    Hausratsversicherung
    Privathaftpflichtversicherung
    JahresReiseVersicherung


Allgemein:
Impressum
Kontakt
Information
AGB
Widerrufsrecht
Haftungsausschluss
Datenschutz
Hilfe
Downloads


Nichtbeförderung

Verspätung, technische Probleme, schlechtes Wetter, Pilotenstreik – es gibt viele Gründe, warum ein Passagier mit einem fest gebuchten Ticket letztendlich "stehen bleibt". Bei Überbuchung etwa hat sich das EDV-System der Airline verkalkuliert und wer immer am Boden bleibt, ist der Dumme.

Zwar schützen sich die Airlines vor sogenannten No-Shows, also Kunden, die trotz Reservierung nicht auftauchen, indem sie einen gewissen Prozentsatz an Sitzen mehrfach besetzen. Erscheinen aber dann kurz vor Abflug wirklich alle, die reserviert haben, beginnt das Hauen und Stechen vor dem Check-in-Schalter. In so einem Fall ist es nur ein geringer Trost, zu wissen, dass dies bei der Lufthansa im Schnitt nur elf von 10 000 Passagieren passiert.

Als „No-Show“ bezeichnen die Airlines Fluggäste, die zu ihrem reservierten Flug nicht erscheinen und die Reservierung auch nicht storniert haben. Bei No-Shows handelt es sich meist um Passagiere mit Business-Class-Tickets. Der höhere Preis für solche Tickets schließt nicht nur mehr Platz und besseres Essen ein, sondern sichert diesen Fluggästen vor allem die größtmögliche Flexibilität zu. Das heißt, es dürfen Flüge mehrfach gebucht, umgebucht oder gestrichen werden.

Und immer dran denken: Es besteht keine Verpflichtung, den Flug rechtzeitig abzusagen. Ein Flugschein hat ein Jahr Gültigkeit; eine Festbuchung hingegen nur für das gebuchte Flugzeug. Weg gegangen - Platz vergangen.

Im Reiserechts-Register werden alle Urteile zur Nichtbeförderung dokumentiert.