Verspätung, technische Probleme, schlechtes Wetter, Pilotenstreik – es gibt viele Gründe, warum ein Passagier mit einem fest gebuchten Ticket letztendlich "stehen bleibt". Bei Überbuchung etwa hat sich das EDV-System der Airline verkalkuliert und wer immer am Boden bleibt, ist der Dumme.
Zwar schützen sich die Airlines vor sogenannten No-Shows, also Kunden, die trotz Reservierung nicht auftauchen, indem sie einen gewissen Prozentsatz an Sitzen mehrfach besetzen. Erscheinen aber dann kurz vor Abflug wirklich alle, die reserviert haben, beginnt das Hauen und Stechen vor dem Check-in-Schalter. In so einem Fall ist es nur ein geringer Trost, zu wissen, dass dies bei der Lufthansa im Schnitt nur elf von 10 000 Passagieren passiert.
Als „No-Show“ bezeichnen die Airlines Fluggäste, die zu ihrem reservierten Flug nicht erscheinen und die Reservierung auch nicht storniert haben. Bei No-Shows handelt es sich meist um Passagiere mit Business-Class-Tickets. Der höhere Preis für solche Tickets schließt nicht nur mehr Platz und besseres Essen ein, sondern sichert diesen Fluggästen vor allem die größtmögliche Flexibilität zu. Das heißt, es dürfen Flüge mehrfach gebucht, umgebucht oder gestrichen werden.
Und immer dran denken: Es besteht keine Verpflichtung, den Flug rechtzeitig abzusagen. Ein Flugschein hat ein Jahr Gültigkeit; eine Festbuchung hingegen nur für das gebuchte Flugzeug. Weg gegangen - Platz vergangen.
Im Reiserechts-Register werden alle Urteile zur Nichtbeförderung dokumentiert.
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