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A U S G E U R T E I L E   R E I S E P R E I S M I N D E R U N G E N 

Mangel  Minderung nach Frankfurter Tabelle in %  Minderung nach ADAC Tabelle in %  
Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten   20 - 30 %   
     

F R E I Z E I T E I N R I C H T U N G E N   F E H L E N 

● Das weitgehende Fehlen der zugesagten Freizeiteinrichtungen rechtfertigte eine Herabsetzung des Reisepreises von 25 Prozent, obwohl der Reisende die Möglichkeit hatte, Freizeiteinrichtungen anderer, allerdings nicht direkt benachbarter Anlagen mitzubenutzen.
(OLG Frankfurt vom 05.11.2001)


Beweissicherung: Photos, andere Reisende als Zeugen, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung

Abhilfe durch Reiseveranstalter:

Minderungsquote: 25%


Z U S A T Z A U S F L U G 

● Der Reiseveranstalter haften auch für vermittelte Fremdleistungen wie einen erst am Urlaubsort gebuchten Zusatzausflug, wenn sie in Werbezetteln solche Ausflüge als Eigenleistung anpreisen. Daher muss ein Reiseveranstalter Schmerzensgeld an drei klagende Pauschaltouristen zahlen, die in Ägypten bei einem Busunfall während eines Zusatzausflugs verletzt wurden (BGH X ZR 61/06).


Beweissicherung: Photos, andere Reisende als Zeugen, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung

Abhilfe durch Reiseveranstalter:

Minderungsquote: je nach Einzelfall

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Aldiana Wellness und Kreatives