Beweissicherung: Photos, andere Reisende als Zeugen, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung
Abhilfe durch Reiseveranstalter: Ersatzunterkunft, gegebenenfalls Selbstabhilfe durch Umzug sofern Reiseveranstalter eine Ersatzunterkunft ungerechtfertigt verweigert.
Minderungsquote: je nach Einzelfall; Mehrkosten Ersatzunterkunft