Reisepreisminderungen wurden ausgeurteilt bei ...
● Unregelmäßige Wasserversorgung in der Hotelanlage rechtfertigen eine Reisepreisminderung von 15% (OLG Frankfurt vom 05.11.2001)
Beweissicherung: Photos, andere Reisende als Zeugen, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung
Abhilfe durch Reiseveranstalter: zumutbares Ersatzangebot einer mindestens gleichwertigen Unterkunft
Minderungsquote: 15%
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