Die Urteile zu Reisemängeln in der Unterkunft füllen ganze Bände. In ihrer typisch deutschen Gründlichkeit mussten sich die Gerichte mit allen Gewerken einer Unterkunft befassen. Die Ähnlichkeit zu Baumängeln oder Mängeln der Mietsachen ist unübersehbar, wenngleich die Anzahl der Reisemängeln die Baumängel und Mietmängel noch deutlich überflügelt. Bei der Beschwerde über Baumängel oder Mietmängel haben die Bauherren und Meiter aber bei weitem nicht die Rechte von Reisenden. Der Urlaub ist dem Deutschen heilig, offenbar auch den Bundestagsabgeordneten und den Richtern.
Da die Hälfte der Detuschen mittags Pommes mit Bockwurst ißt, verwundert nicht, daß es nur wenige Urteile zur mangelhaften Verpflegung auf Reisen gibt.
A U S G E U R T E I L E R E I S E P R E I S M I N D E R U N G E N