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Ungeziefer

U N G E Z I E F E R 

Keine Entschädigung gibt es nach der Rechtsprechung für...

keine Lüftungsmöglichkeit wegen Ungezieferbekämpfung in Außenanlage, da südliches Land (AG Hamburg )

Geruchsbelästigung: Insektenschutzmittel im Zimmer (AG Kleve )

● Kurzzeitiges Auftreten von Ameisen (24 Std.) (AG Köln )

Bienenschwarm für 3 Std. in Clubanlage (AG Bad Homburg )


Geckos im Hotelzimmer, da Mittelklassehotel in der Karibik (OLG Düsseldorf )

Mückenstiche, da Allgemeines Lebensrisiko (LG Frankfurt a.M. )


 

Gecko© lino beltrame - Fotolia


U N G E Z I E F E R   I N   M A S S E N 

Ungeziefer (Ameisen, Insekten, Kakerlaken, Spinnen, Flöhe, Geckos) im Hotelzimmer oder am Urlaubsort - sofern sie nicht in Massen auftreten- ist nur dann ein Grund für die Minderung des Reisepreises, wenn die Belästigung durch Insekten wegen klimatischer oder landschaftlicher Besonderheiten nicht als landestypisch angesehen wird.

Beweissicherung: Photos, andere Reisende als Zeugen, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung

Abhilfe durch Reiseveranstalter: zumutbares Ersatzangebot einer mindestens gleichwertigen Unterkunft

Minderungsquote: 10-50% je nach Art und Umfang der Belästigung durch Ungeziefer


© Reisemängel-Portal 2007 - Ungeziefer -