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Streik

S T R E I K   D E S   H O T E L P E R S O N A L S 

Reisepreisminderungen wurden ausgeurteilt bei ...

● Der Reiseveranstalter ist zur Minderung des Reisepreises für durch einen Streik des Hotelpersonals verursachten Lesitungsausfall (z.B. keine Reinigung der Zimmer, kein Hotelessen) verpflichtet.

Beweissicherung: andere Reisende als Zeugen, Photos, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung, Rechnungen für ersatzweise außerhalb der Hotelanlage in Anspruch genommene Leistungen (z.B. Essen)

Abhilfe durch Reiseveranstalter: zumutbares Ersatzangebot einer mindestens gleichwertigen Unterkunft

Minderungsquote: je nach Art und Umfang des Leistungsausfalls, nehmen Sie z.B. Ihre Mahlzeiten ersatzweise außerhalb des Hotels ein, bekommen Sie die Rechnungen vom Reiseveranstalter ersetzt


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