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Sporteinrichtungen

S P O R T   -   E I N R I C H T U N G E N 

Mangel  Minderung nach Frankfurter Tabelle in %  Minderung nach ADAC Tabelle in %  
Fehlen zugesagter Einrichtungen (Thermalbad, Massagen)  20 - 40%    
Fehlender zugesagter Tennisplatz   5 - 10 %   
Fehlendes zugesagtes Mini-Golf   3 - 5 %   
Fehlende zugesagte Segel-, Surf-, Tauchschule  5 - 10 %   
Fehlende zugesagtes Reiten   5 - 10 %   

F E H L E N D E   S P O R T E I N R I C H T U N G E N 

Reisepreisminderungen wurden ausgeurteilt bei ...

● Fehlen angebotene Sport- und Freizeiteinrichtungen am Urlaubsort , bzw. können Sie z.B. aufgrund von baulichen Mängeln nicht genutzt werden, oder werden Freizeit- und Sportkurse nicht im versprochenen Umfang angeboten, besteht die Möglichkeit den Reisepreis zu mindern. Dies gilt jedoch nicht, wenn vorhandene Sport- und Freizeiteinrichtungen allein aufgrund des Wetters nicht benutzbar sind.

Beweissicherung: andere Reisende als Zeugen, Photos, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung

Abhilfe durch Reiseveranstalter: Angebot im versprochenen Umfang

Minderungsquote: je nach Art und Umfang der fehlenden Sport- und Freizeiteinrichtung

Hier das Mängelschreiben zu fehlenden Sporteinrichtungen downloaden und damit rechtssicher reklamieren.


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