F E H L E N D E S P O R T E I N R I C H T U N G E N
Reisepreisminderungen wurden ausgeurteilt bei ...
● Fehlen angebotene Sport- und Freizeiteinrichtungen am Urlaubsort , bzw. können Sie z.B. aufgrund von baulichen Mängeln nicht genutzt werden, oder werden Freizeit- und Sportkurse nicht im versprochenen Umfang angeboten, besteht die Möglichkeit den Reisepreis zu mindern. Dies gilt jedoch nicht, wenn vorhandene Sport- und Freizeiteinrichtungen allein aufgrund des Wetters nicht benutzbar sind.
Beweissicherung: andere Reisende als Zeugen, Photos, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung
Abhilfe durch Reiseveranstalter: Angebot im versprochenen Umfang
Minderungsquote: je nach Art und Umfang der fehlenden Sport- und Freizeiteinrichtung
Hier das Mängelschreiben zu fehlenden Sporteinrichtungen downloaden und damit rechtssicher reklamieren.