Keine Entschädigung gibt es nach der Rechtsprechung für...
● Nicht ausreichend Liegestühle und Sonnenschirme für jeden Gast (AG Duisburg , AG München )
● Missachtung "Bitte nicht stören"-Schildes um 8 Uhr (AG Kleve )
Beweissicherung: andere Reisende als Zeugen, Photos, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung
Abhilfe durch Reiseveranstalter: Angebot im versprochenen Umfang
Minderungsquote: je nach Art und Umfang der bemängelten Serviceleitungen
Hier das Mängelschreiben zum mangelhaften Service downloaden und damit rechtssicher reklamieren.
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