Keine Entschädigung gibt es nach der Rechtsprechung für...
● Anlage funktioniert nicht, aber erträgliche Temperaturen, Teneriffa: Nachttemperatur 14-17 Grad, Tagestemperatur 20-25 Grad Celsius (AG Stuttgart-Bad Cannstatt )
● Speisesaal nicht klimatisiert, da keine Zusage im Prospekt (LG Frankfurt a.M. )
Beweissicherung: andere Reisende als Zeugen, Photos, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung
Abhilfe durch Reiseveranstalter: Angebot im versprochenen Umfang
Minderungsquote: je nach Art und Umfang des bemängelten Angebots
Hier zum Download Mängelanzeige wegen Klimaanlage und damit rechtssicher reklamieren.
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