● Wurde im Reisekatalog die Kinderbetreung angeboten, besteht diese aber vor Ort gar nicht oder nicht für die entsprechende Altersgruppe, besteht ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Nicht anerkannt werden: Ärgernisse wie generelle Altersbeschränkungen, Sprachprobleme oder festgelegte Betreuungszeiten.
Beweissicherung: andere Reisende als Zeugen, Photos, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung
Abhilfe durch Reiseveranstalter: Angebot der Kindertetreuung im versprochenen Umfang
Minderungsquote: 5-25% des Reisepreises je nach Umfang des versprochenen Betreuungsangebotes
Sie wurden in ein anders Hotel ohne Kinderanimation einquartiert? Die Kinder langweilen sich und Sie müssen sich um die Kinder kümmern statt im Urlaub zu entspannten?
Hier zum Download "Mängelanzeige "Hotel ohne Kinderanimation" und damit rechtssicher reklamieren.
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