 |
|
 |
 |
 |
 |
Hotelüberbuchung
|
H O T E L Ü B E R B U C H U N G - D O W N G R A D E
|
Keine Entschädigung gibt es nach der Rechtsprechung für...
● Ist am Urlaubsort das gebuchte Hotel überbucht, müssen die Urlauber dem Veranstalter, der zunächst die Unterbringung in einem weniger komfortablen Hotel veranlasst hatte, wenigstens bis zum nächsten Tag Zeit für ein gleichwertiges Ersatzquartier geben. Das gilt auch bei einem gesamten Aufenthalt von nur einer Woche. Entschädigung für "nutzlos aufgewandte Urlaubszeit" wurde abgelehnt, nachdem das Ehepaar nach der ersten Nacht in einem Ersatzhotel wieder nach Deutschland abreiste. Der Veranstalter hatte den vollen Reisepreis bereits ersetzt, (AG Duisburg ).
|
U M Z U G A U S K U L A N Z
|
● Stimmt ein Hotelier aus Kulanz einem Umzug vom zugewiesenen Zimmer im Erdgeschoss mit Blick auf den Hof in ein anderes im Obergeschoss zur Meerseite zu, kann der Urlauber vom Veranstalter keine Preisminderung verlangen, wenn zwar im "neuen" Zimmer die Klimaanlage nicht funktioniert, der ursprünglich bezogene Raum jedoch keinen Mangel aufzuweisen hatte (AG Bad Homburg, ).
|
H O T E L Ü B E R B U C H U N G
|
Reisepreisminderungen wurden ausgeurteilt bei ...
● Urlauber, die eine gebuchte Reise wegen Hotelüberbuchung nicht antreten, können vom Reiseveranstalter eine Entschädigung verlangen. Auch Reisende, die eine Ersatzunterkunft als ungleichwertig ablehnen, haben wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit Anspruch auf eine Entschädigung. Die Kunden müssen dabei nicht beweisen, dass sie während der ursprünglich gebuchten Reisezeit auch wirklich zu Hause geblieben sind. Eine Entschädigungszahlung muss auch dann gezahlt werden, wenn der Verbraucher statt der ausgefallenen Reise eine Ersatzreise macht. Maßstab für die Höhe der Entschädigung ist der Reisepreis. Habe der verhinderte Urlauber abgesehen von seiner Enttäuschung keine weiteren Beeinträchtigungen hinzunehmen, könne als Entschädigung die Hälfte des Reisepreises angesetzt werden. (BGH Az.: X ZR 118/03)
Das Anspruchsschreiben Unterkunft können Sie hier für 2,90€ downloaden.
© Reisemängel-Portal 2007 - Hotelüberbuchung -
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|