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typisches Essen und Trinken

V E R P F L E G U N G 

Mangel  Minderung nach Frankfurter Tabelle in %  Minderung nach ADAC Tabelle in %  
völliger Ausfall der Verpflegung  50%    
Inhaltsmangel - eintöniger Speisenzettel   5 %   
Inhaltsmangel - ungenügend warm  10 %   
Inhaltsmangel - verdorbene Speisen  20 - 30 %   
mangelnder Service - Selbstbedienung statt Kellner   10 - 15 %   
mangelnder Service - lange Wartezeiten   5 - 10 %    
mangelnder Service - Essen in Schichten  10 %   
mangelnder Service - verschmutze Tische  5 - 10 %   
mangelnder Service - verschmutztes Geschirr, Besteck  10 - 15 %   
fehlendes Klimaanlage im Speisesaal  5 - 10 %   
Fehlendes Restaurant oder Supermarkt bei Hotelverpflegung   0 - 5 %    
Fehlendes Restaurant oder Supermarkt bei Selbstverpflegung   10 - 20 %   

T Y P I S C H E S   E S S E N   U N D   T R I N K E N 

Keine Entschädigung gibt es nach der Rechtsprechung für...

landestypisches Frühstück, keine Rühreier, unzureichende Qualität des Toastbrots (OLG Düsseldorf , LG Düsseldorf , AG Düsseldorf )

Wartezeiten von 20 - 30 Minuten auf Essen zumutbar (AG Duisburg )

30-minütiges Anstehen am Buffet, da einheimische Silvesterfeier (LG Düsseldorf )

Essen im Schichtbetrieb, da günstige Reise (LG Hamburg )

Meeresfrüchte-Buffet nur an Feiertagen, da im Katalog: Meeresfrüchte-Buffet ohne Zusatz bzgl. Häufigkeit (AG Köln )

Andere Gäste beim Essen in Badebekleidung, da keine Kleiderordnung (LG Düsseldorf )

Klingeln von Mobiltelefonen während der Essenszeit (AG Potsdam )

Darmerkrankung bei überwiegender Verpflegung außerhalb des Hotels (OLG Düsseldorf )

Essen im 50 m entfernten Nachbarhotel, da lediglich Unannehmlichkeit, kein Mangel (AG Hamburg )

Essen muß nicht heiß serviert werden
Wird das Essen lediglich als «lauwarm» empfunden oder ist es abgekühlt, können keine Ansprüche beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Amtsgericht Duisburg (), nur kaltes Essen wird entschädigt.


Beweissicherung: andere Reisende als Zeugen, Photos, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung

Abhilfe durch Reiseveranstalter: Angebot im versprochenen Umfang

Minderungsquote: je nach Art und Umfang des bemängelten Angebots


Sie wurden einfach in ein ein anders Hotel ohne Vollpension einquartiert, obwohl Sie "Vollpension" gebucht hatten? Kein Problem
Hier die Mängelanzeige "Hotel ohne Vollpension" downloaden und und damit rechtssicher reklamieren.


 

Das Tüpfelchen auf dem Ei


R I C H T I G   R E K L A M I E R E N   I M   R E S T A U R A N T 

Im Lachssteak sind Gräten, in der Suppe schwimmt ein Haar, das Bier ist warm, der Wein schmeckt nach Korken, usw., usf. Sie müssen den Mangel sofort dem Kellner melden und Nachbesserung verlangen. Haben Sie allerdings die Hälfte schon gegessen oder ausgetrunken, dann haben Sie schlechte Karten.

Sollte der Kellner nicht auf Ihre Forderung eingehen, sprechen Sie doch einfach den Gast am Nachbartisch als Zeugen an. In der Regel gibt der Wrt dann schnell nach.

Unter keinen Umständen sollten Sie allerdings das Restaurant verlassen ohne zu zahlen, denn schnell stehen Sie als Zechpreller dar.

Geht der Wirt nicht auf Ihre Forderungen ein, bleibt nur noch die "Abstimmung mit den Füßen". Wenn Sie allen anderen Gästen vom schlechten Service erzählen, bedenken Sie Ihre Wortwahl. Die Grenze zur strafbaren "üblen Nachrede" ist leicht überschritten.


© Reisemängel-Portal 2007 - Essen und Trinken -


 

leerer Restauranttisch© Gina Smith - Fotolia