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Bauarbeiten

B A U A R B E I T E N 

Reisepreisminderungen wurden ausgeurteilt bei ...

● Bauarbeiten größeren Umfangs in der Hotelanlage rechtfertigen eine Reisepreisminderung von 15% (OLG Frankfurt vom 05.11.2001)

● Ist bei Reiseantritt ein erstmals mit Gästen belegtes Hotel noch nicht fertiggestellt, so dass einem Ehepaar mit einem 6-jährigen Kind statt der gebuchten zwei Räume nur ein Doppelzimmer zur Verfügung gestellt wird und werden die Hotelgäste tagsüber durch Baulärm gestört, steht den Reisenden eine Reisepreisminderung von 60 % zu, wenn darüber hinaus wegen der noch nicht abgeschlossenen Bauarbeiten Pools, Hallenbad, Sauna, Fitnessraum und Sportanlagen nicht benutzt werden können.
(LG Bonn vom 14.01.1998)


B A U L Ä R M 

Auf Baulärm n unmittelbarer Nähe zu Ihrem Hotel, muss der Reiseveranstalter den Reisenden im Katalog aufmerksam machen. Andernfalls kann der Gast bei häufigem und starken Lärm den Reisepreis mindern.

Für Deutschland sind die Lärmgrenzen im Bundesimmissinsschutzgesetz geregelt. Die http://www.lra-ebe.de/DynDox/65CD6D86-8E3A-48B7-AB01-1CAE4A678078/baulaerm.pdf informiert über zulässigen Baulärm in Abhängigkeit von der Bebauung. So sind im Gewerbegebiet noch 70dB im Kurgebiet nachts aber nur 35dB Geräuschimmission zulässig.

Nach einer Untersuchung des Online-Reiseservice Opodo ist der größte Stressfaktor im Urlaub der Lärm:
20 Prozent gaben an, dass Baulärm am meisten nervt. Mit 19 Prozent folgt die laute Touristengruppe im Hotel oder wenn sie von Dieben beklaut werden. 10 Prozent sind beim Streit mit der Reisebegleitung gestresst.
Aber nur 7 Prozent drückt schlechtes Wetter aufs Gemüt und nur
6 Prozent bei schlechtem Essen. Für 5 Prozent ist der Anruf vom Chef Stress pur. Im Vergleich dazu stressen überlaufene Sehenswürdigkeiten nur 4 Prozent und überfüllte Strände nur 2 Prozent. Dennoch lassen nur zwölf Prozent der Befragten ihr Mobiltelefon zu Hause, denn die Nichterreichbarkeit im Urlaub könnte negative berufliche Folgen haben. Andererseits ist auch nur 48 Prozent der Firmenchefs der Urlaub ihrer Mitarbeiter heilig.

● Sportreise: Haben Urlauber eine "Sportreise" auf eine philippinische Insel gebucht, dürfen die Reisenden wegen heftigen Baulärms sowohl an den von ihnen bewohnten Bungalows als auch an der Tauchschule den Reisepreis nachträglich mindern (hier um 25 Prozent). Dabei ist vom Gesamtpreis auszugehen. Der Veranstalter kann nicht argumentieren, dass Flug, Verpflegung und die Tauch(lehr)gänge einwandfrei waren und deswegen herauszurechnen seien. Weil die wesentlichen Bestandteile der Reise (Baden, Tauchen, Ruhen) erheblich gestört wurden, wurde den Klägern die geforderten 25 Prozent zugesprochen (AG München).


Beweissicherung: Photos der Baustelle, andere Reisende als Zeugen, schriftliche Anspruchsmeldung bei der Reiseleitung

Abhilfe durch Reiseveranstalter: zumutbares Ersatzangebot einer mindestens gleichwertigen Unterkunft

Minderungsquote: 5-50% des Reisepreises je nach Dauer und Stärke des Baulärms, für einen Hotelumzug können Sie ggf. ebenfalls den Reisepreis mindern

Hier zum Download der "Anspruchsmeldung wegen Baulärm"

Ständiger Baulärm im Hotel?
Sie sind in ein anderes Hotel gezogen!
Wie bekommen Sie Schadensersatz?

Hier zum Download der "Anspruchsmeldung Ersatzhotel bei Baulärm"


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