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defekte Hoteltoilette

Ist die Toilette im Zimmer eines Hotels defekt, darf der Reiseveranstalter für die Umquartierung seiner Gäste keinen Aufschlag verlangen.

Eine nicht funktionierende Toilette im Bad des Hotelzimmers ist ein Reisemangel und berechtigt zur Minderung um 15 % für den betreffenden Tag. Anschließend musste die Klägerin umziehen, was nochmals einer Reisepreisminderung in Höhe eines Reisetags entspricht. Für das teurere Ersatzhotel forderte der Veranstalter einen Aufpreis von 576 Euro, den die Klägerin nicht zahlen muß. Wenn der Veranstalter den Umzug in ein höherwertiges Ersatzhotel anbietet, darf er dafür keinen Aufpreis verlangen.
Amtsgericht Bad Homburg (Az.: 2 C 1390/03).




fehlende Ausstattung