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fehlende Ausstattung

A U S F A L L   D E R   A U S S T A T T U N G 

Mangel  Minderung nach Frankfurter Tabelle in %  Minderung nach ADAC Tabelle in %  
Toliette  15%    
Bad / Warmwasserboiler  15%    
Stromausfall / Gasausfall  15 %    
Wasser  10 %    
Klimaanlage  10 - 20 %    
Fahrstuhl   5 - 10%    

F E H L E N D E   A U S S T A T T U N G 

Keine Entschädigung gibt es nach der Rechtsprechung für...

Unbeheizbares Appartement in südlichen Ländern, da Kanarische Inseln (LG Bonn)

Keine Toilette mit Wasserspülung, da abgeschiedenes Ferienhaus in Südschweden (AG Hamburg )

Fehlende Anti-Rutschmatte und Haltegriff in Badewanne, da Hotel nicht speziell für Beeinträchtigte (AG Bad Homburg )

Keine Sektgläser bei Ausstattung in Winterurlaubshütte zu erwarten (AG Offenburg )

Elektrische Leitungen nicht verputzt, da Ferienhausvertrag (AG Münster )

Die versprochene Kategorie des Zimmers ergibt sich aus dem Reisevertrag, den Buchungsbeschreibungen und dem Reisekatalog. Wird im Katalog ein Zimmer mit TV abgebildet, Ihnen aber im Reisevertrag nicht zugesichert, besteht jedoch allein aufgrund des Katalogs kein Anspruch auf diese Zimmerausstattung.

Weicht die Kategorie des gebuchten Zimmers von der des erhaltenen ab (z.B. kein Meerblick, kein TV), ergibt sich ein Anspruch zur Minderung des Reisepreises.


H O T E L T O I L E T T E ,   D E F E K T E 

Reisepreisminderungen wurden ausgeurteilt bei ...

● Ist die Toilette im Zimmer eines Hotels defekt, darf der Reiseveranstalter für die Umquartierung seiner Gäste keinen Aufschlag verlangen.

● Eine nicht funktionierende Toilette im Bad des Hotelzimmers ist ein Reisemangel und berechtigt zur Minderung um 15 % für den betreffenden Tag. Anschließend musste die Klägerin umziehen, was nochmals einer Reisepreisminderung in Höhe eines Reisetags entspricht. Für das teurere Ersatzhotel forderte der Veranstalter einen Aufpreis von 576 Euro, den die Klägerin nicht zahlen muß. Wenn der Veranstalter den Umzug in ein höherwertiges Ersatzhotel anbietet, darf er dafür keinen Aufpreis verlangen.
Amtsgericht Bad Homburg .



Beweissicherung: Photos, andere Reisende als Zeugen, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung

Abhilfe durch Reiseveranstalter: zumutbares Ersatzangebot eines mindestens gleichwertigen Zimmers

Minderungsquote: je nach Art und Umfang der ungenügenden Zimmerausstattung


© Reisemängel-Portal 2007 - Ausstattung Hotel -







defekte Hoteltoilette