Keine Entschädigung gibt es nach der Rechtsprechung für...
● Stattfinden eines Ausflugs bzw. einer Reise obwohl Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht. Alleinreisende vermissen Gruppenerlebnis (AG Frankfurt a.M. AG Frankfurt a.M. AG Idstein)
Beweissicherung: Photos, andere Reisende als Zeugen, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung
Abhilfe durch Reiseveranstalter: Angebot im versprochenen Umfang
Minderungsquote: je nach Art und Umfang des bemängelten Angebots
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