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Reisegepäck

Beschädigung, Verlust und Verspätung werden als wichtigsten Mängel in den Urteilen zum Reisegepäck erwähnt. Entsprechd auch die ausgeurteilten Reisepreisminderungen.


A U S G E U R T E I L E   R E I S E P R E I S M I N D E R U N G E N 

Mangel  Minderung nach Frankfurter Tabelle in %  Minderung nach ADAC Tabelle in %  
     
     

R E I S E G E P Ä C K 

Was tun, wenn das Gepäck nicht kommt?
Schaden oder Verlust umgehend am Flughafen melden und bestätigen lassen. Die großen Airlines sind bei der Gepäcksuche über das weltumspannende »Woldtracer«-System miteinander verbunden. Sie erhalten in der Regel eine schriftliche Schadensmeldung mit einer (Property Irregularity Report ) PIR-Nummer. Sollten Sie die Beschädigung erst zu Hause feststellen, ist auch hier eine sofortige Meldung erforderlich. Den konkreten Schaden bei beschädigtem oder verspätetem Gepäck sollten Sie zusätzlich unter
Einhaltung folgender Fristen schriftlich einreichen:
- Bei beschädigtem Gepäck muss eine schriftliche Anzeige innerhalb von 7 Tagen,
- bei verspätetem Gepäck innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks
erfolgen.
Die Anzeige sollte an das vertragliche Luftfahrtunternehmen gerichtet werden, bei dem der Flug gebucht wurde (Name und Code auf dem Flugschein). Das tatsächlich den gebuchten Flug ausführende Unternehmen kann von diesem abweichen. In diesen Fällen sollte eine Anzeige an beide Luftfahrtunternehmen erfolgen.

• Die Gepäcksuche kann auch online auf der Seite http://www.worldtracer.aero verfolgt werden. Dafür benötigt der Passagier allerdings seine persönliche zehnstellige Schadensreferenznummer z.B. FRAKM10000.
• Für den Fall einer Verspätung, Zerstörung oder Beschädigung Ihres
Reisegepäcks, sollten Sie eine zusätzliche Gepäckversicherung abschließen, falls der Wert Ihres Reisegepäcks samt Inhalt den Betrag von EUR 1200,00 übersteigt.
• Bewahren Sie Belege über die Schäden als Folge von verspätetem Reisegepäck auf, um Ihren Schadensersatzanspruch besser durchsetzen zu können.
Weitere Einzelheiten

Nach dem Consumer Report der Assosciaton of European Airlines (AEA) der 24 größten europäischen Airlines für das zweite Quartal 2006 wird Mishandled baggage in vier Kategorien unterschieden:

• verspätet (kommt mit späterem Flug)
• beschädigt
• Teile des Gepäcks fehlen
• verloren oder fehlend


D I E   A C A   S T A T I S T I K     2 . V J .   2 0 0 6 

fehlende Gepäckstücke nach Carrier 


W E L C H E   A I R L I N E   I S T   S O R G S A M   M I T   G E P Ä C K ? 

Pro 1.000 Passagiere gingen 2006 im 2. Quartal 15,7 Koffer verloren. Betrachtet wurden für diese Auswertung 357.898.184 Passagiere in drei Monaten. Zu den Mitgliedern der AEA gehören unter anderem Alitalia, British Airways, Air France, Ibera, KLM, Lufthansa und Virgin Atlantic Airways.
Am sorgsamsten, man staune, ging laut Auswertung Air Malta und Turkish Airlines mit dem Gepäck um - lediglich 4,4 bzw. 4,7 Koffer pro 1.000 Passagieren wurden hier nicht wieder aufgefunden. Die meisten Gepäckstücke verlor British Airways (23 pro 1.000 Passagiere). Den Fluggästen der Lufthansa erging es nicht viel besser: Pro 1.000 Passagiere kamen 18,1 Gepäckstücke nicht am Zielort an. Insgesamt hat sich die Situation gegenüber dem 1. Quartal 2006 verschlechter.

Im ersten Quartal 2008 hat sich die Situation nur unwesentlich geändert. Diesmal verschwinden bei Turkish Airline die wenigsten Gepäckstücke.

Daher sollte ein Reisender neben einer zuverlässigen Airline auch möglichst Nonstopflüge buchen. Denn etwa die Hälfte aller Gepäckmängel entstehen nach World Tracer beim Transfer eines Gepäckstücks zum nächsten Flugzeug. Zuverlässig sind diese Statistiken auch nicht, denn Flughäfen und Airlines erfassen die Daten nicht systematisch und tauschen die Daten nicht regelmäßig aus. In dem Dreieck zwischen Fluggesellschaft, Flughafengebäude und Gepäcktransport wird die Verantwortung herumgeschoben. Auf der Strecke bleibt der Fluggast.



Wir bleiben am Ball.

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