Lärm im Hotel, am Hotel oder um das Hotel herum kann den Erholungswert des Urlaubs aufheben. Auch Familien mit tagsüber plärrenden Kleinkindern wollen nachts in Ruhe schlafen.
Die Rechtssprechung differenziert sich nach den Lärmquellen Hotellärm, Baulärm, Fluglärm und Verkehrslärm
Beweissicherung: Photos, andere Reisende als Zeugen, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung
Abhilfe durch Reiseveranstalter: Ersatzunterkunft, gegebenenfalls Selbstabhilfe durch Umzug sofern Reiseveranstalter eine Ersatzunterkunft ungerechtfertigt verweigert.
Minderungsquote: je nach Einzelfall; Mehrkosten Ersatzunterkunft
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