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D I E   A N R E I S E 

Keine Entschädigung gibt es nach...

RECHTSPRECHUNG

Am Flughafen gibt es keine Erstattung für ein während einer Reise gestohlenes Fahrzeug, denn der Reisende hat lediglich einen Mietvertrag über einen "wettergeschützten Platz" abgeschlossen (Oberlandesgericht Düsseldorf).






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