Wenn die Airline einen Pax in eine höhere Klasse verlegt, als in die, für die er bezahlt hat (Höherstufung oder Upgrade) darf das Luftfahrtunternehmen keinerlei Aufschlag oder Zuzahlung erheben. Wenn der Fluggast die Höherstufung selbst veranlaßt, muß er freilich dafür bezahlen.
Daher sollte man sich schon vor der Buchung über Sitzbreite und Sitzabstand der Airlins informieren.
Bei der Herabstufung wird ein Fluggastes in eine niedrigere Klasse verlegt, als die, für die er den Flugschein erwarb. In diesem Fall ist das Luftfahrtunternehmen verpflichtet, binnen sieben Tagen einen Teil des Flugpreises gemäß folgender Staffelung zu erstatten - bis 1500 km von 30% des Flugpreises - von 1500 - 3500 km von 50% des Flugpreises - über 3500 km von 50% des Flugpreises Rechtsgrundlage dafür ist die EU-Verordnung Nr. 261/2004 kann der Reisende von der Fluggesellschaft bei Nichtbeförderung Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen verlangt, siehe Informationsblatt des LBA zur Verordnung (EG) Nr. 261/2004 [109 KB]
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