E U R O P Ä I S C H E F L U G G A S T V E R O R D N U N G G R O ß E R E R F O L G
Die Europäische Fluggastverordnung hat sich als großer Erfolg bei der Bearbeitung der Beschwerden von Fluggästen erwiesen. Im Zeitraum vom 1. April 2008 bis zum 31.07.2008 hatten 767 von 5.638 Beschwerden einen Anspruch auf Ausgleichs- und Unterstützungsmaßnahmen der Fluggesellschaften, wegen Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung. ( Antwort der Bundesregierung Nr. 16/10148 auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion Nr. 16/10025)
Der derzeitige Personalstand von 6,5 Planstellen beim Luftfahrtbundesamt sichert nach Angaben der Bundesregierung eine verzugslose Bearbeitung der Beschwerden von Fluggästen.
Flug verpasst Geschäftsreisende dürfen einen Reiseveranstalter grundsätzlich für den Schaden wegen eines versäumten Anschlussfluges nach einer Verspätung des Zubringerfluges haftbar machen....