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Bahn | Bus | KfZ

M Ä N G E L   A U F   B A H N R E I S E N 

Keine Entschädigung bei Zugverspätung Verpassen Reisende wegen Zugverspätung den Urlaubsflug gibt es keine Entschädigung. Hier zur gefestigten Rechtsprechung...

   


A U S G E U R T E I L E   R E I S E P R E I S M I N D E R U N G E N 

Mangel  Minderung nach Frankfurter Tabelle in %  Minderung nach ADAC Tabelle in %  
     
     

M Ä N G E L A N Z E I G E N 

Beweissicherung: Fotos, andere Reisende als Zeugen, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung, Gesprächsprotokoll

Abhilfe durch Reiseveranstalter: zumutbares Ersatzangebot

Minderungsquote: je nach Art und Umfang


Bahnreisen fallen nur im Rahmen von Pauschalreisen unter das Reisegesetz. Hier zu den Urteilen zur Bahnbeförderung , zur Busbeförderung und zur Schiffsbeförderung
Weitere Einzelheiten finden Sie bei der Schlichtungsstelle-Mobilität.



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Keine Entschädigung bei Zugverspätung