25.04.2002 Auf der Zugfahrt im ICE 1653 von Frankfurt nach Dresden wollte ein Fahrgast die Toilette aufsuchen, aber alle Örtchen waren verschlossen, weil es die Bahn es versäumt hatte, die Wasserbehälter "ordnungsgemäß zu befüllen". Über zwei Stunden wanderte der Fahrgast durch die ICE-Flure. Bei der nächsten versperrten WC-Tür hielt er es nicht mehr aus und forderte eine Zugbegleiterin "ultimativ" auf, ihm die Tür zur ERleicherterung zu öffnen. Den körperlichen Stress vergaß der Mann jedoch nicht und klagte gegen die Bahn auf Schmerzensgeld. Mit Erfolg. Bei der Schmerzensgeld-Bemessung wurde auch die "Heftigkeit und Dauer der Unannehmlichkeiten des Klägers" berücksichtigt und die Bahn musste dem Fahrgast 400 Euro zahlen (AG Frankfurt 25.04.2002 32 C 261/01-84).
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