20.03.2003 Ein Ehepaar ärgerte sich in seinem vermeintlichen Traumurlaub nicht nur über viele nackt herumlaufende Mitferiengäste, sondern fühlte sich durch deren Anwesenheit belästigt. Dies führte zur Abreise der Urlauber, denn sie hatten schließlich keinen FKK Urlaub gebucht.
Das Gericht schloß sich dem an und sprach den Reisenden 20 Prozent Schadensersatz für diesen Reisemangel zu. Ist aus den Reiseunterlagen nicht ersichtlich, dass es sich um FKK-Anlagen handelt, müssen andere Urlauber das nicht hinnehmen (OLG Frankfurt, Urt.v. 20.03.2003).
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