25.02.2004 Ein Pauschalreisender betrat in der Türkei die Sauna - wie zuhause - völlig nackt. Er würde von den darin sitzenden Türken tätlich angegriffen. Sie warfen ihn per Nackenschlägen und Fußtritten in die Rippen aus dem Schwitzkasten. Denn in der Türkei ist es völlig unschicklich, nackt die Sauna zu betreten.
Der Reisende verlangte für die Angriffe Schadenersatz in Höhe von 500 Euro vom Reiseveranstalter. Ohne Erfolg, denn einen Angriff Dritter hat der Reiseveranstalter nicht zu verantworten (AG Neuwied, Urt. v. 25.02.2004).
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