22.07.2004 Zwei Abiturientinnen wollten ihre bestandene Prüfung mit Gleichaltrigen während einer Kreuzfahrt auf einem Piratenschiff in Dalmatien feiern. Die Schiffsreise wurde von einem Veranstalter angeboten, der Reisen für Jugendliche bis 25 Jahre ausrichtet.
Weil der geplante Zweimaster überbucht war, wurden die Abiturientinnen auf einem anderem Schiff untergebracht, gemeinsam mit Reisende ab "Alter 75", die einen Senioren-Trip unternahmen. Das Landgericht Frankfurt sprach den Maturantinnen 80 Prozent des Reisepreises (von hier 1100 Euro) als Schadenersatz zu. Wird in einem Reiseprospekt eine angebotene Piratenkreuzfahrt mit der Beschreibung "unbeschwertes Bordleben in gleich gesinnter Clique" beworben, darf der Kunde erwarten, dass an der Reise auch überwiegend junge Leute teilnehmen (LG Frankfurt Urt. v. 22.07.2004 ).
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