20.05.2008 Türkei-Urlauber buchten den "Miniclub für Kinder von 4 bis 12 Jahren" ohne an die Sprache der Betreuer zu denken. Von "deutsch" stand nichts im Prospekt. Zur Überraschung der Reisenden wurde im Kinderclub aber nur russich gesprochen. Niemand konnte sich mit den Kindern verständigen und deshalb verlangten die Reisenden ihr Geld zurück.
Das Amtsgericht Frankfurt gab den enttäuschten Urlaubern recht, aber das Landgericht Frankfurt erkannte für Recht, daß in einem internationalen Hotel nicht davon ausgegangen werden könne, dass die Kinder auf Deutsch betreut werden.
Ohne eine entsprechende Angabe könn ein Reisender nicht davon ausgehen, dass sich in einem türkischen Club gerade deutsche Urlauber in der Mehrzahl befinden und aus diesem Grund die „Clubsprache“ wohl deutsch sein wird, bzw. dass die Betreuer sämtliche denkbaren Sprachen beherrschen. (LG Frankfurt, Urt. v. 20.05.2008).
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