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Reiseschiedstelle

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Wenn der Reiseveranstalter Ihre Mängelanzeige nicht akzeptiert und Sie auf Ihre Forderung nicht verzichten wollen, bleibt nur der Gang zum Gericht.

Wenn Sie sich das selbst zutrauen, können Sie bei einem Streitwert bis zu 5.000€ vor dem zuständigen Amtsgericht klagen.

Andernfalls wird es richtig teuer, sein Recht zu bekommen. Aber seit 1. Juli 2006 ist es auch zulässig, mit dem Anwalt für außergerichtliche Verfahren eine freie Honorarvereinbarung zu treffen. Die Stundensätze varrieren dabei stark von € 75 bis zu deutlich mehr als € 300 Euro. 44% aller Rechtsanwälte berechnen als Höchstsatz einen Stundenpreis zwischen € 200 und € 300. Mehr dazu ...


Das Anwaltshonorar im Zivilrecht berechnet sich nach dem Gegenstandswert und der vereinbarten Beratungstätigkeit des Anwalts. Das erste Bearatungsgespräch darf nicht mehr als 190€ kosten.

Bei einem außergerichtlichen Verfahren liegen die Anwaltskosten bei einem Streitwert von 3000€ zwischen 134,95€ und 586,08€, bei einem gerichtlichen Verfahren des gleichen Streitwerts immerhin zwischen 586,08€ und 810,99€, je nachdem ob eine Einigung erzielt wird.

Ein außergerichtliches Verfahren ist immer billiger und somit bietet sich die Einschaltung deran, die speziell für Onlinebuchungen und Pauschalreisen eingerichtet wurde und von anerkannt wird.


Ein außergerichtliches Verfahren ist immer billiger und somit bietet sich die Einschaltung eines Schlichters an.

Speziell für Reisen, die online gebucht wurden, kann die Reiseschiedstelle zur Schlichtung angerufen werden. Allerdings kann diese schlichten, wenn die Reise bei einem Unternehmen gebucht wurde, dass sich der Reiseschiedsstelle angeschlossen hat.

© Reisemängel-Portal 2007 - Reiseschidstelle


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