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Abfindungsvereinbarungen
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A B F I N D U N G S V E R E I N B A R U N G E N
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Häufig werden von den Reiseveranstaltern Abfindungsvereinbarungen angeboten.
Viele Reiseveranstalter erledigen Reklamationen direkt am Urlaubsort. Der Mangel wird abgeschaltet, der Service verbessert, Reisende werden in ein mangelfreies Hotel umquartiert. Das hat den Vorteil einer schnellen unbürokratischen Abwicklung. Dabei müssen die Reisenden allerdings eine Verzichtserklärung unterschreiben, der sie auf die Ansprüche aus dem Mangel verzichten.
Dabei muß der Reisende jedoch beachten, ob der Mangel tatsächlich durch eine angemessene Gegenleistung abgegolten wurde. Es ist zudem noch nicht höchstrichterlich entschieden, ob Abfindungsvereinbarungen am Urlaubsort überhaupt rechtswirksam sind. Allerdings ist davon auszugehen, dass Gerichte diese Verzichtserklärungen anerkennen, sofern die Reisemängel und der dafür gewährte Ausgleich nicht in völligem Mißverhältnis zueinander stehen.
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R E I S E G U T S C H E I N E A L S A B F I N D U N G
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Häufig bieten Reiseveranstalter statt Geld zum Ausgleich von Ansprüchen einen Reisegutscheine an. Der Urlauber ist aber nicht verpflichtet diesen anzunehmen, sondern kann auf der Geldforderung bestehen bleiben. Es bleibt eine Abwägung, ob die Annahme eines Reisegutscheines gegenüber der Durchsetzung der Geldforderung sinnvoll ist. Dies hängt entscheidend davon ab - wie beweiskräftig der Anspruch ist der zur erfolgreichen Geldforderung führt - wie hoch die Chance einer erfolgreichen Geldforderung ist - wie hoch der Wert des Gutscheins ist im Verhältnis zur Geldforderung ist
Reisende können mit Reisegutscheinen ein gutes "Geschäft" machen, denn diese sind nicht personenbezogen und werden z.B. bei Ebay gehandelt.
Bei höheren, vierstelligen Beträgen empfiehlt sich jedoch stets, den Rat eines Reiserechtsanwalts einzuholen. Durch eine falsche Entscheidung kann zuviel Geld verloren werden.
Per E-Mail, per Upload oder per Anruf bei der Reiserechts-Hotline 09005 734 737 [oder: reise7]
© Reisemängel-Portal 2007 - Ansprüche durchsetzen - Abfindungsvereinbarungen
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